Zweifelsohne ist es aktuell für Schulen, medizinisch-soziale Einrichtungen, Krankenhäuser, Gebietskörperschaften sowie alle Einrichtungen mit Publikumsverkehr oder vor Ort arbeitendem Personal eine zentrale Herausforderung, die Unversehrtheit ausnahmslos aller in öffentlichen Einrichtungen anwesenden Personen eindeutig sicherzustellen.